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Über Bluterkranke und andere Patienten ist zwischen 1975 und 1985 eine doppelte therapiebedingte Katastrophe hereingebrochen. Sie wurden medikamentös mit Hepatitis C- und/oder mit HI-Viren angesteckt. Die hohe Zahl der tödlich verlaufenden HCV-Infektionen war lange Zeit in den Schatten von AIDS gerückt. Rechtliche Verantwortlichkeiten wurden kaum problematisiert: Hepatitis "galt" als Schicksal der Hämophiliepatienten. Bereits ein Untersuchungsausschuss des 12. Deutschen Bundestages, dessen Vorsitzender der Verfasser war, hatte begründete Zweifel in diese Hypothese gesetzt. So waren in Deutschland frühzeitig sterilisierte Produkte zugelassen, die das Infektionsrisiko vermieden oder signifikant vermindert hätten. Warum war den Patienten diese lebensrettende Innovation weitgehend vorenthalten worden? Durften die Beipacktexte auch ab 1980 noch das Risiko als "small" verharmlosen? Diese und andere über den Fall hinaus beunruhigende Fragen an die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln untersucht die Studie, wobei auch aufgedeckt wird, dass die Produkte nicht einmal den "Mindestanforderungen" der deutschen Plasmapherese-Richtlinien an die Auswahl und Testung der Plasmaspender entsprachen.