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Die 1931 im gleichen VerI age erschienene "Tarif, eine enzyklopa dische Stu die" stellte fest, daB der Stoff Tarif aus drei verschiedenen Gesichtspunkten: clem juristischen, dem volkswirtschaftlichen und dem betriebswirtschaftlichen wissenschaftlich behandelt und gewertet werden kann und muB. Die nachstehende Arbeit wahlt die Betrachtung aus schlieBlich aus dem betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte heraus. Diese Untersuchung ist vor den beiden anderen Behandlungsmoglich keiten vordringlich, wei! tiber das Transport- und damit auch Tarifrecht vorztigliche Arbeiten bereits vorliegen und auch aus dem volkswirtschaft lichen Gesichtswinkel der Tarif oft und gut betrachtet worden ist. Eine betriebswirtschaftlich den Tarifstoff aus letzter systematischer Wurzel entwickelnde Arbeit aber fehlt bisher, und zwar sowohl in der europai schen, wie in der anglo-amerikanischen Literatur. Auch dort, wo die betriebswirtschaftliche Behandlung grundsatzlich zum Ziel genommen ist, wird sie nirgends von Einschaltung volkswirtschaftlicher Elemente und Motivierungen freigehalten. Rier kompromiBlos klaren Weg vom Anfang bis zum letzten erreichbaren Ziele zu gehen, ist erstes und hauptsach liches Bestl'eben der Al'beit. - Dies muB stal'kstens betont werden. Denn mit groEer Wahrscheinlichkeit ist vorauszusehen, daB die wissenschaft lich diktierte AusschlieBlichkeit der Betonung des privatwirtschaftlichen GesichtsI?unktes man chen Leser gut- oder bosglaubig veranlassen wird, aus der Arbeit ein Eingestandnis rein egoistisch-privatwil'tschaftlicher Orientierung, also die Pniisgabe des Gedankens der gel'tihmten Gemein wirtschaftlichkeit des Eisenbahntarifs herauszulesen.