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Der Bedarf an grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen deutschen Stellen und ausländischen Partnern wächst zunehmend. Dem entspricht eine wachsende Anzahl unterschiedlichster Vorschriften und Verträge, welche seit der Wiedervereinigung Deutschlands in Kraft getreten sind und dieser Zusammenarbeitsform eine neue Qualität verleihen. Hervorzuheben sind dabei vor allem die normierte Möglichkeit der Bundesländer zur Hoheitsrechtsübertragung auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen (Art. 24 Abs. 1a GG) sowie die Verträge von Karlsruhe und Mainz. Beruhend auf dem Bekenntnis zum Verfassungsprinzip der offenen Staatlichkeit, ist es das Ziel der Arbeit, diese Neuheiten in ihrer Bedeutung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit darzustellen.